Es ist wichtig nicht nur einen Auftraggeber zu haben, weil sonst der Verdacht der Scheinselbstständigkeit entstehen
könnte. Scheinselbstständigkeit liegt dann vor, wenn jemand zwar einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen hat,
und damit vorgibt, eine selbstständige Tätigkeit auszuführen, stattdessen aber doch nichtselbstständige Arbeit leistet.
In dem Fall müssten Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden und zwar auch vom Auftraggeber,
der ja nur Arbeitgeber ist.
Freiberufler gelten dann als selbstständig, wenn sie weniger als 80 Prozent mit nur einem Auftraggeber abwickeln.
Auch Aufwendungen für Werbung und Akquise neuer Aufträge und eigenes Geschäftspapier sind notwendig. Ganz
wichtig: Ein Freiberufler darf zuvor nicht bei seinem Auftraggeber fest angestellt sein.
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(Alle Angaben sind ohne Gewähr)